Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Association Suisse des Psychothérapeutes Associazione Svizzera degli Psicoterapeuti Associaziun Svizra dals Psicoterapeuts
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Ein bis heute ungelöstes Anliegen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist der angekündigte Wechsel vom Delegations- in das Anordnungsmodell. Psychotherapeut/innen, die delegiert arbeiten, stehen unter Aufsicht eines Arztes, der die Verantwortung trägt und auch mit den Krankenkassen abrechnet. Das Delegationsmodell war ursprünglich als Übergangslösung gedacht, hatte doch die damalige Gesundheitsministerin, Ruth Dreifuss, bereits Anfang der Neunzigerjahre in Aussicht gestellt, dass Psychotherapeut/innen als unabhängige Leistungserbringer/innen gegenüber den Krankenkassen abrechnen sollten – unter der Bedingung, dass die Aus- und Weiterbildungsfrage gesamtschweizerisch geregelt sei.
Die Einführung des Psychologieberufegesetzes (PsyG), das die Aus- und Weiterbildung der Psychotherapie ja nun regelt und das am 31. März 2013 in Kraft getreten ist, hat also tatsächlich 20 Jahre gedauert. Nachdem diese Frage nun gelöst ist, meinen wir, dass es höchste Zeit sei, den Modellwechsel vom Delegations- ins Anordnungsmodell zu vollziehen. Denn bereits sind wieder fast vier Jahre vergangen, ohne dass eine konkrete Lösung auf dem Tisch liegt. Zudem wurde dem ursprünglichen Vorschlag Dreifuss längst die Zähne gezogen, indem das BAG nach wie vor will, dass eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut Patient/innen zwar selbständig behandeln kann, eine Therapie jedoch von einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet werden muss; daher der Begriff Anordnungsmodell.
Dass dies in einschlägigen Kreisen für heisse Diskussionen sorgt, liegt auf der Hand. Befürwortet die eine Fraktion die „weichgewaschene“ Lösung, weil diese am konsensfähigsten und besser als gar nichts sei, argumentiert die Gegenseite, es sei nicht einzusehen, weshalb eine Behandlung bei einer ausgebildeten Psychotherapeutin auf Anordnung eines Arztes geschehen solle. Eine weitere Kontroverse besteht rund um den Begriff „Mengenausweitung“, das heisst, Mehrkosten, die vom Bundesrat abgelehnt und vom Krankenkassenverband Santésuisse befürchtet werden. Nachdem keine erhärteten Zahlen vorliegen, unterliegt hier die Argumentation wohl Betrachtungsweisen und Eigeninteressen.
Die ASP unterstützt die Einführung des Anordnungsmodells, wenn auch mit gemischten Gefühlen. Die Erfahrung zeigt aber, dass auf der politischen Ebene Entwicklungen nur langsam vor sich gehen und eine pragmatische Vorgehensweise, wenn auch nicht rasch umsetzbar, so doch erfolgversprechender ist. Wir gehen zudem davon aus, dass sich mit dem Anordnungsmodell die Versorgungslage rasch verbessern wird, was unsere erste Priorität sein muss. Als Berufsverband werden wir es jedoch nicht dabei bewenden lassen und uns weiter für eine Kompetenzerweiterung der Psychotherapeut/innen einsetzen.
09.02.2024 – 27.04.2027 IKP-Weiterbildung Basismodul Weiterbildung Psychotraumatherapie/-beratung
25.03.2024 – 04.11.2024 Hogrefe Academy Fortbildung Fortbildungen zum SCENO-2
11.04.2024 – 09.11.2024 IKP-Weiterbildung Ausbildung in EMDR-Therapie
12.04.2024 – 24.01.2027 SGSST - Ausbildung Sandspieltherapie Dreijähriger Ausbildungszyklus
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