Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Association Suisse des Psychothérapeutes Associazione Svizzera degli Psicoterapeuti Associaziun Svizra dals Psicoterapeuts
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Psychotherapeut/innen können heute nur delegiert, das heisst unter ärztlicher Kontrolle arbeiten, was bedeutet, sie stehen bei einem Psychiater resp. einer Psychiaterin in einem Anstellungsverhältnis und müssen auch in deren Praxisräumen arbeiten. Die Abrechnung gegenüber den Krankenkassen erfolgt durch die Ärzteschaft. Von vielen Psychotherapeut/innen wird das Delegationsmodell als demütigend empfunden, da es in keiner Weise den fachlichen Kompetenzen entspricht, die sie sich in ihrem langen Studium angeeignet haben.
Im Unterschied zum Delegationsmodell, das unter ärztlicher Kontrolle abgewickelt und über den delegierenden Arzt abgerechnet wird, soll das von der ASP bevorzugte Anordnungsmodell ähnlich funktionieren, wie dies bereits bei der Physiotherapie der Fall ist. Das heisst, dass Patientinnen und Patienten auf ärztliche Anordnung hin in eine psychotherapeutische Behandlung überwiesen würden. Die Psychotherapeuten/innen wären fallführend und könnten direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Für einen Wechsel zum Anordnungsmodell wurde vom Bund die Vereinheitlichung der Aus- und Weiterbildung für Psychotherapeut/innen vorausgesetzt. Nachdem mit der Einführung des Psychologieberufegesetzes PsyG per 1. April 2013 die Voraussetzungen längst erfüllt und die gesetzliche Grundlage für einen Modellwechsel geschaffen wurde, sollte diesem nichts mehr im Wege stehen.
Die Verbände wurden 2014 denn auch eingeladen, ihre Vorschläge und Forderungen für eine Umsetzung des Anordnungsmodells einzubringen. Inwieweit diese in das neue Modell einbezogen werden, wird sich weisen. Nachdem bereits verschiedentlich angekündigt wurde, Bundesrat Alain Berset werde den Entscheid des EDI in Kürze bekanntgeben, heisst es, sich in Warten zu üben.
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