Ombudsstelle

Die Ombudsstelle der ASP ist zuständig für Anregungen und Beschwerden, die sich auf die Vereinstätigkeit der ASP oder auf das Verhalten einzelner ASP-Mitglieder im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit beziehen. Ziel ist, blockierte Auseinandersetzungen ohne zusätzlichen Druck auf eine der Parteien wieder in Bewegung zu bringen. Die Vermittlung ist ein Versuch, Lösungen zu finden, die von beiden Seiten akzeptiert werden können.

Reglement Ombudsstelle

An die ASP-Ombudsstelle können auch Vertreter/innen von Vereinen, Verbänden, Instituten usw. gelangen.


Wichtige Information für die formale Einreichung von Beschwerden an die Ombudsstelle

Wofür die Ombudsstelle zuständig ist:

Die Ombudsstelle ist zuständig für die Behandlung von Beschwerden, die sich auf die Vereinstätigkeit der ASP oder auf das Verhalten einzelner ASP-Mitglieder beziehen. Sie ist nicht zuständig für Anfragen allgemeiner Natur. Diese können an die Geschäftsstelle gerichtet werden.

Bedingungen, damit eine Beschwerde von der Ombudsstelle entgegengenommen werden kann, sind:

Die Schweigepflichtentbindung

Wie Ärztinnen und Ärzte auch, unterstehen Psychotherapeut*innen der beruflichen Schweigepflicht. Sie dürfen Dritten gegenüber keine Auskünfte über Behandlungen oder Therapien erteilen, ausser sie werden von der Schweigepflicht entbunden.

Für die Ombudsstelle bedeutet dies, dass der Patient oder die Klientin explizit dazu einwilligen muss, dass die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut der Ombudsstelle alle die Beschwerde betreffenden Auskünfte zur Therapie erteilen darf.

Das Formular zur Schweigepflichtentbindung finden Sie hier: Schweigepflichtentbindung


Kontakt

Deutschschweiz

Sonja Hiltebrand
Tel. 078 793 79 82
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Suisse Romande

Dimitra Katla, lic. phil.
Tel. 021 616 05 77
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Italienische Schweiz

Nicholas Sacchi
Tel. 076 319 88 97
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