Ein nationales Register für alle Psychotherapeut/innen (PsyReg)

Als letzter Teil der Verordnung zum Psychologieberufegesetz (PsyG) wird endlich auch das seit langem in Aussicht gestellte Psychologieberuferegister (PsyReg) eingerichtet. In einem ersten Schritt sollen ausschliesslich Personen erfasst werden, die einen als eidgenössisch geltenden Weiterbildungstitel in Psychotherapie vorweisen können. Bei der Programmierung des PsyReg ist das BAG auf die Unterstützung der drei Verbände ASP, FSP und SBAP angewiesen, da nur wir über die gewünschten Mitgliederdaten verfügen. Die drei Verbände haben der Übermittlung der Daten zugestimmt, bestehend aus Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Grund- und Weiterbildung der entsprechenden Psychotherapeut/innen. Zusätzliche Daten wird sich das BAG anderweitig beschaffen.

Das PsyReg bietet verschiedene Vorteile. Für die Patient/innen wird sichtbar, ob «ihr» Psychotherapeut oder «ihre» Psychotherapeutin über eine anerkannte Weiterbildung und gültige Berufsausübungsbewilligung verfügt. Auch ausländische Psychotherapeut/innen werden erfasst, sofern ihre Weiterbildung von der Psychologieberufekommission als gleichwertig mit Schweizer Abschlüssen anerkannt wird. Das PsyReg soll auf diese Weise zu einem Instrument der Qualitätssicherung werden.

Für kantonale Behörden erleichtert das PsyReg die Arbeit insofern, als sie dem Register werden entnehmen können, ob ein Psychotherapeut oder eine Psychotherapeutin die fachlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer Berufsausübungsbewilligung erfüllt. Das Register wird auch Einschränkungen oder allfällige Disziplinarmassnahmen gegen ein/e Psychotherapeut/in enthalten, was die Kantone bei ihren Aufsichtspflichten unterstützt.